Wann muss ich die Corona-Soforthilfe zurückzahlen?

Wohl jeder Unternehmer kann sich noch sehr gut daran erinnern, wie er Ende März stundenlang in den Monitor seines PCs schaute und ein wanderndes Männchen beobachtete, das zeigte, wie lange es noch bis zur Antragstellung der Corona-Soforthilfe dauern würde.

 

Dafür wurden von der Bundesregierung Milliarden EUR für von der Coronoa-Pandemie betroffene Unternehmen bereitgestellt. Binnen weniger Tage hatten die Unternehmen und Soloselbständigen bis zu 9000 EUR auf ihrem Konto. Bei der Bevölkerung sorgte diese schnelle unbürokratische Abwicklung für viel Anerkennung. Wie hatten die Verwaltungen das – jetzt – mitten in der Krise nur geschafft? Bereits kurz danach wurde bekannt, daß auch jede Menge Betrüger die Möglichkeit genutzt hatten, um so an das schnelle Geld zu kommen.

Mittlerweile wird jeder einzelne Fall geprüft, ob eine tatsächliche Berechtigung, d.h. das Unternehmen befand sich in einer existenzbedrohlichen Situation – vorlag. Mitte Mai wurde an die betroffenen Unternehmen ein Schreiben zur „Bestätigung und Belehrung Coronazuschuss“ verschickt. Darin hieß es u.a.:

….Eine Rechtsbelehrung über Ihre Pflichten, die Sie bei der Antragsstellung eingegangen sind:

Sollten Sie im Nachgang feststellen, dass einige Angaben nicht zutreffend waren, sind Sie gehalten, den Zuschuss bzw. auch Anteile des Zuschusses an die Investitionsbank Berlin zurückzuüberweisen.
Die Bankverbindung und den Betreff finden Sie in dem Dokument „Rechtsbelehrung Zuschussempfänger“.

Empfehlung:Prüfen Sie Ihre Einnahmen und Kosten für den betreffenden Zeitraum und dokumentieren Sie diesen genau. Lassen Sie sich ggf. von einem Steuerberater hierzu beraten.

Die Gründe für eine Rückzahlung der Zuschüsse sind vielfältig und finden sich im Artikel der Deutschen Handwerks-Zeitung vom 14.05.2020.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/corona-soforthilfe-wann-eine-rueckzahlung-droht/150/32542/402173